Die Evennta GmbH (nachfolgend „Evennta“ genannt) ist Veranstalter der angebotenen
Veranstaltungen. EVENNTA führt diese durch und ist auch Aussteller der Eintrittskarte,
unabhängig davon, ob diese direkt am Veranstaltungsort oder im digitalen oder lokalen Vorverkauf
erworben wurde. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommt eine vertragliche Beziehung im
Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen Ihnen, dem Kartenkäufer (Kunden),
und EVENNTA zustande. Für diese vertragliche Beziehung gelten einerseits die Bedingungen bzw.
Konditionen der konkreten Veranstaltung sowie ergänzend diese Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Die konkreten Bedingungen der Konzertveranstaltungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und Hinweise können vor bzw. bei Erwerb einer Eintrittskarte auch bei unseren Unternehmen bzw.
Vorverkaufsstellen (nachfolgend „VVK-Stellen“) eingesehen werden. Wir weisen jedoch darauf hin,
dass möglicherweise zusätzlich für die Kaufabwicklung von Kartenkäufen die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der von uns mit dem Kartenverkauf beauftragten VVK-Stellen gelten.
Wenn
Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die von uns mit der Kaufabwicklung
beauftragten Unternehmen oder uns direkt.
Informationen zum Datenschutz im Rahmen des Besuchs unserer Webseite sowie unsere Datenschutzerklärung können Sie hier einsehen.
EVENNTA stellt auf der Webseite „Evennta.com“ sowie auf Facebook (EVENNTA) aktuelle Informationen zu Veranstaltungen zur Verfügung. Diese aktuellen Informationen können wichtige bzw. dringende Sicherheitshinweise, Hinweise zu Einlass und Einlasskontrollen, Hinweise zu An- und Abfahrt, aber auch zu Absagen oder Verlegungen enthalten. Der Kunde ist gehalten, sich regelmäßig und rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn auf der Webseite von EVENNTA und/oder Facebook, zu informieren.
Umtausch und Rücknahme von Eintrittskarten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Rückgabe ist
nur bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung möglich. In diesem Falle wird an der VVK-Stelle
wo die Eintrittskarten gekauft wurden gegen Vorlage der Original-Eintrittskarten der Kaufpreis,
jedoch ohne Vorverkaufsgebühren und Versandkosten erstattet. Bei Kartenverlust ist keine
Rückerstattung möglich.
§ 649 BGB ist ausgeschlossen.
Wurde die Eintrittskarte online oder
telefonisch bei einer von uns beauftragten VVK-Stelle erworben, gelten für die Kaufabwicklung
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ggf. Widerrufsbelehrungen der vom Kunden gewählten
VVK-Stelle.
Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Es wird gebeten, möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen und etwaige veranstaltungsspezifische Hinweise zur An- und Abfahrt von EVENNTA zu berücksichtigen!
Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Eintrittskarte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit. Beim Einlass findet unter Umständen eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Preises der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt EVENNTA vorbehalten.
Zur Vermeidung überhöhter Eintrittskartenpreise auf dem sogenannten „Schwarzmarkt“ bzw. durch
gewerbliche Wiederverkäufer und nicht-autorisierte Händler behalten wir uns vor, in Absprache
mit den Künstlern, für einzelne Veranstaltungen nur personalisierte Eintrittskarten anzubieten.
Beachten Sie bitte hierzu die Hinweise und Bedingungen der jeweiligen Veranstaltung. Diese
werden vor Abschluss des Veranstaltungsbesuchsvertrages von uns bzw. der VVK-Stelle in unserem
Namen mitgeteilt. Der gewerbliche Weiterverkauf von personalisierten Eintrittskarten ist
ausdrücklich untersagt. Zur Kontrolle behalten wir uns zudem vor, am Veranstaltungsort
entsprechende Ausweiskontrollen durchzuführen und Karteninhabern bei falscher bzw. abweichender
Personalisierung der Eintrittskarte den Zugang zur Veranstaltung zu verwehren.
Bitte achten Sie auf unsere Hinweise zur Veranstaltung bzw. zu etwaigen Eingangs- und
Ausweiskontrollen und halten Sie ein gültiges Ausweisdokument zur Überprüfung der
Zugangsberechtigung beim Veranstaltungsbesuch bereit.
Wenn für eine Veranstaltung nur personalisierte Eintrittskarten ausgegeben werden und
ein Käufer erwirbt mehrere Eintrittskarten, werden die Begleitpersonen nur in Begleitung des
Käufers eingelassen. Wie der Käufer die Zugangsberechtigung bzw. die Eintrittskarten auf seine
Begleitpersonen übertragen kann, teilen wir zu jeder Veranstaltung mit personalisierten
Eintrittskarten mit. Entsprechende Informationen werden auch von der Kartenvorverkaufsstelle
vorgehalten, die Eintrittskarten zu unseren Veranstaltungen anbietet.
Bei Verhinderung des Käufers bzw. des auf der Eintrittskarte genannten
Zugangsberechtigten ist eine Umpersonalisierung der Eintrittskarte möglich. Die konkreten
Möglichkeiten der Umpersonalisierung teilen wir zu jeder Veranstaltung mit personalisierten
Eintrittskarten mit. Achten Sie bitte diesbezüglich vor Erwerb der Eintrittskarte auf unsere
bzw. die entsprechenden Bedingungen, Hinweise und Informationen zur konkreten Veranstaltung an
der VVK-Stelle.
Wenn im Schwerbehindertenausweis des Karteninhabers ein “B” für eine Begleitperson eingetragen ist, erhält die Begleitperson in der Regel freien Eintritt.
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Konzerte (›Tanzveranstaltungen‹) bis Mitternacht ohne Begleitung
Erwachsener besuchen – für jüngere gelten nur in Ausnahmefällen Sonderregelungen. Hier ein
entsprechender Auszug aus dem Jugendschutzgesetz:
§ 5 Tanzveranstaltungen Jugendschutzgesetz (JuSchG)
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer
personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter
16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit von Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter
16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger
der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege
dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
Kinder unter 6 Jahren haben keinen Zutritt zu unseren Konzerten. Kinder ab 6 Jahren benötigen
für den Besuch einer Veranstaltung von EVENNTA eine gültige Eintrittskarte.
EVENNTA behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm zu ändern.
Der Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und den Hinweisen der Ordnungskräfte ist zu
folgen. Das Betreten des Bühnenbereiches und das Besteigen von Absperrungen sind untersagt. Bei
Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung von EVENNTA eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen.
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen
Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und
ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und
Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort.
Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind ausdrücklich nicht
erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung von EVENNTA eine Verweisung vom
Veranstaltungsort erfolgen. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Warnhinweise:
Bei Konzerten besteht trotz einer professionellen, dem Veranstaltungsort entsprechenden und
angemessenen Lautstärkenregelung (nach branchenüblichen Standards) eine besondere Beanspruchung
des Gehörs. Wir bitten Sie hierbei auf Ihren Körper und Ihre persönliche Belastbarkeit von Gehör
und Gesundheit zu achten.
Es wird daher jedem Veranstaltungsbesucher angeraten, geeignete individuelle Maßnahmen zu
treffen, um Hör- und Gesundheitsschäden aufgrund der Lautstärke entgegenzuwirken.- EVENNTA
stellt bei jeder Veranstaltung Ohrstöpsel zur Verfügung.
Evennta haftet nicht für während der Veranstaltung verlorengegangene oder gestohlene
Gegenstände.
EVENNTA haftet ausdrücklich nicht bei Absage oder Verlegung einer Veranstaltung für sogenannte vergebliche Aufwendungen, wie z.B. Hotel und Fahrtkosten, wenn EVENNTA den Grund für die Absage oder Verlegung nicht zu vertreten hat (z.B. Erkrankung des Künstlers, Wetter, Höhere Gewalt, etc.). Dies ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch selbst und bedarf daher auch keiner besonderen Regelung in diesen AGB. Wenn EVENNTA als Veranstalter den Grund für die Absage oder Verlegung einer Veranstaltung nicht zu verantworten hat, steht Ihnen als Kartenkäufer nur ein Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages zu, sofern Sie an einem etwaigen Ausweich- bzw. Nachholtermin nicht teilnehmen können oder wollen. In diesem Fall wird Ihnen gegen Rückgabe der Eintrittskarte der Kartenpreis durch die VVK-Stelle erstattet.