Allgemeine Geschäftsbedingungen
/ Informationen & Hinweise

1. Vertragspartner


  • Evennta GmbH
  • Rheingaustr. 53
  • 65201 Wiesbaden

  • Tel: +49(0)611-88-096-278
  • Fax: +49 (0)611-88-096-20
  • Mail: Info@evennta.com

  • Eingetragen im Handelsregister Wiesbaden HRB 29814
  • Umsatzsteuer-ID: DE 312867917
  • Steuernummer: . 04023290463

Die Evennta GmbH (nachfolgend „Evennta“ genannt) ist Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen. EVENNTA führt diese durch und ist auch Aussteller der Eintrittskarte, unabhängig davon, ob diese direkt am Veranstaltungsort oder im digitalen oder lokalen Vorverkauf erworben wurde. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommt eine vertragliche Beziehung im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen Ihnen, dem Kartenkäufer (Kunden), und EVENNTA zustande. Für diese vertragliche Beziehung gelten einerseits die Bedingungen bzw. Konditionen der konkreten Veranstaltung sowie ergänzend diese Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die konkreten Bedingungen der Konzertveranstaltungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hinweise können vor bzw. bei Erwerb einer Eintrittskarte auch bei unseren Unternehmen bzw. Vorverkaufsstellen (nachfolgend „VVK-Stellen“) eingesehen werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass möglicherweise zusätzlich für die Kaufabwicklung von Kartenkäufen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der von uns mit dem Kartenverkauf beauftragten VVK-Stellen gelten.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die von uns mit der Kaufabwicklung beauftragten Unternehmen oder uns direkt.

2. Datenschutzerklärung

Informationen zum Datenschutz im Rahmen des Besuchs unserer Webseite sowie unsere Datenschutzerklärung können Sie hier einsehen.

3. Allgemeine Regelungen zum Konzertbesuch bei Veranstaltungen von EVENNTA

Aktuelle Informationen zur Veranstaltung

EVENNTA stellt auf der Webseite „Evennta.com“ sowie auf Facebook (EVENNTA) aktuelle Informationen zu Veranstaltungen zur Verfügung. Diese aktuellen Informationen können wichtige bzw. dringende Sicherheitshinweise, Hinweise zu Einlass und Einlasskontrollen, Hinweise zu An- und Abfahrt, aber auch zu Absagen oder Verlegungen enthalten. Der Kunde ist gehalten, sich regelmäßig und rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn auf der Webseite von EVENNTA und/oder Facebook, zu informieren.

Umtausch/Rücknahme

Umtausch und Rücknahme von Eintrittskarten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Rückgabe ist nur bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung möglich. In diesem Falle wird an der VVK-Stelle wo die Eintrittskarten gekauft wurden gegen Vorlage der Original-Eintrittskarten der Kaufpreis, jedoch ohne Vorverkaufsgebühren und Versandkosten erstattet. Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich.
§ 649 BGB ist ausgeschlossen.
Wurde die Eintrittskarte online oder telefonisch bei einer von uns beauftragten VVK-Stelle erworben, gelten für die Kaufabwicklung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ggf. Widerrufsbelehrungen der vom Kunden gewählten VVK-Stelle.

Die Anfahrt

Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Es wird gebeten, möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen und etwaige veranstaltungsspezifische Hinweise zur An- und Abfahrt von EVENNTA zu berücksichtigen!

Einlass

Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Eintrittskarte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit. Beim Einlass findet unter Umständen eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Preises der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt EVENNTA vorbehalten.

Kartenpersonalisierung / Besondere Einlasskontrolle

Zur Vermeidung überhöhter Eintrittskartenpreise auf dem sogenannten „Schwarzmarkt“ bzw. durch gewerbliche Wiederverkäufer und nicht-autorisierte Händler behalten wir uns vor, in Absprache mit den Künstlern, für einzelne Veranstaltungen nur personalisierte Eintrittskarten anzubieten. Beachten Sie bitte hierzu die Hinweise und Bedingungen der jeweiligen Veranstaltung. Diese werden vor Abschluss des Veranstaltungsbesuchsvertrages von uns bzw. der VVK-Stelle in unserem Namen mitgeteilt. Der gewerbliche Weiterverkauf von personalisierten Eintrittskarten ist ausdrücklich untersagt. Zur Kontrolle behalten wir uns zudem vor, am Veranstaltungsort entsprechende Ausweiskontrollen durchzuführen und Karteninhabern bei falscher bzw. abweichender Personalisierung der Eintrittskarte den Zugang zur Veranstaltung zu verwehren.

Bitte achten Sie auf unsere Hinweise zur Veranstaltung bzw. zu etwaigen Eingangs- und Ausweiskontrollen und halten Sie ein gültiges Ausweisdokument zur Überprüfung der Zugangsberechtigung beim Veranstaltungsbesuch bereit.

Wenn für eine Veranstaltung nur personalisierte Eintrittskarten ausgegeben werden und ein Käufer erwirbt mehrere Eintrittskarten, werden die Begleitpersonen nur in Begleitung des Käufers eingelassen. Wie der Käufer die Zugangsberechtigung bzw. die Eintrittskarten auf seine Begleitpersonen übertragen kann, teilen wir zu jeder Veranstaltung mit personalisierten Eintrittskarten mit. Entsprechende Informationen werden auch von der Kartenvorverkaufsstelle vorgehalten, die Eintrittskarten zu unseren Veranstaltungen anbietet.

Bei Verhinderung des Käufers bzw. des auf der Eintrittskarte genannten Zugangsberechtigten ist eine Umpersonalisierung der Eintrittskarte möglich. Die konkreten Möglichkeiten der Umpersonalisierung teilen wir zu jeder Veranstaltung mit personalisierten Eintrittskarten mit. Achten Sie bitte diesbezüglich vor Erwerb der Eintrittskarte auf unsere bzw. die entsprechenden Bedingungen, Hinweise und Informationen zur konkreten Veranstaltung an der VVK-Stelle.

Angebote für Menschen mit Handicaps / Einlass für Begleitpersonen

Wenn im Schwerbehindertenausweis des Karteninhabers ein “B” für eine Begleitperson eingetragen ist, erhält die Begleitperson in der Regel freien Eintritt.

Einlass und Veranstaltungsbesuch von Jugendlichen

Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Konzerte (›Tanzveranstaltungen‹) bis Mitternacht ohne Begleitung Erwachsener besuchen – für jüngere gelten nur in Ausnahmefällen Sonderregelungen. Hier ein entsprechender Auszug aus dem Jugendschutzgesetz:

§ 5 Tanzveranstaltungen Jugendschutzgesetz (JuSchG) (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit von Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient. (3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

Kinder unter 6 Jahren haben keinen Zutritt zu unseren Konzerten. Kinder ab 6 Jahren benötigen für den Besuch einer Veranstaltung von EVENNTA eine gültige Eintrittskarte.

Die Veranstaltung

EVENNTA behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm zu ändern.

Der Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und den Hinweisen der Ordnungskräfte ist zu folgen. Das Betreten des Bühnenbereiches und das Besteigen von Absperrungen sind untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung von EVENNTA eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen.
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort.
Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind ausdrücklich nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung von EVENNTA eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Warnhinweise: Bei Konzerten besteht trotz einer professionellen, dem Veranstaltungsort entsprechenden und angemessenen Lautstärkenregelung (nach branchenüblichen Standards) eine besondere Beanspruchung des Gehörs. Wir bitten Sie hierbei auf Ihren Körper und Ihre persönliche Belastbarkeit von Gehör und Gesundheit zu achten.
Es wird daher jedem Veranstaltungsbesucher angeraten, geeignete individuelle Maßnahmen zu treffen, um Hör- und Gesundheitsschäden aufgrund der Lautstärke entgegenzuwirken.- EVENNTA stellt bei jeder Veranstaltung Ohrstöpsel zur Verfügung.
Evennta haftet nicht für während der Veranstaltung verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände.

4. Haftung / Weitere Hinweise

  • 1. EVENNTA haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.
  • 2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch EVENNTA, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Konzertbesucher regelmäßig vertrauen darf, haftet EVENNTA auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. EVENNTA und ihre Erfüllungsgehilfen haften bei leichter Fahrlässigkeit jedoch nur in Höhe der bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
  • 3. Außer in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen haftet EVENNTA nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
  • 4. Soweit die Haftung von EVENNTA nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

Allgemeiner Hinweis zu Ausfällen und Verschiebungen

EVENNTA haftet ausdrücklich nicht bei Absage oder Verlegung einer Veranstaltung für sogenannte vergebliche Aufwendungen, wie z.B. Hotel und Fahrtkosten, wenn EVENNTA den Grund für die Absage oder Verlegung nicht zu vertreten hat (z.B. Erkrankung des Künstlers, Wetter, Höhere Gewalt, etc.). Dies ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch selbst und bedarf daher auch keiner besonderen Regelung in diesen AGB. Wenn EVENNTA als Veranstalter den Grund für die Absage oder Verlegung einer Veranstaltung nicht zu verantworten hat, steht Ihnen als Kartenkäufer nur ein Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages zu, sofern Sie an einem etwaigen Ausweich- bzw. Nachholtermin nicht teilnehmen können oder wollen. In diesem Fall wird Ihnen gegen Rückgabe der Eintrittskarte der Kartenpreis durch die VVK-Stelle erstattet.

5. Höhere Gewalt

  • 1. Für Ereignisse höherer Gewalt, die der EVENNTA die vertragliche Leistung wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die EVENNTA nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.
  • 2. Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß. Gleiches gilt, soweit die EVENNTA auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese aufgrund höherer Gewalt verzögert.
  • 3. Jede Partei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.
  • 4. Wenn ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage andauert, kann jede Partei diese Vereinbarung ohne jegliche Haftung oder Kosten beenden, wenn der jeweiligen Partei ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Bereits angefallene Kosten oder bereits erbrachte Leistungen sind jedoch von der auftraggebenden Partei zu bezahlen.

6. Schlussklauseln

  • 1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stets auch auf die zwingenden Verbraucherschutzregelungen des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
  • 2. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten der Sitz von EVENNTA. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute.
  • 3. Die Europäische Kommission stellt ab dem 15.02.2016 unter nachstehendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
  • 4.EVENNTA ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.